Rechtsprechung
   KG, 21.08.1990 - 1 W 967/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7130
KG, 21.08.1990 - 1 W 967/90 (https://dejure.org/1990,7130)
KG, Entscheidung vom 21.08.1990 - 1 W 967/90 (https://dejure.org/1990,7130)
KG, Entscheidung vom 21. August 1990 - 1 W 967/90 (https://dejure.org/1990,7130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,7130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 1124
  • OLGZ 1991, 108
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 03.02.2011 - I ZB 50/10

    Eidesstattliche Versicherung: Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses bei

    Das Verschweigen vorhandenen Vermögens steht danach dem Erwerb neuen Vermögens gleich und hat zur Folge, dass nicht nur das bestehende Verzeichnis um die fehlenden Angaben zu ergänzen, sondern das gesamte Vermögen erneut zu offenbaren ist (OLG Köln, MDR 1975, 498; Musielak/Voit, ZPO, 7. Aufl., § 903 Rn. 8 mwN; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 903 Rn. 7; Prütting/Olzen, ZPO, 2. Aufl., § 903 Rn. 16; MünchKommZPO/Eickmann, 3. Aufl., § 903 Rn. 10; vgl. auch KG, MDR 1990, 1124; aA Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 903 Rn. 7).
  • LG Gera, 08.05.2003 - 5 T 202/02

    Offenbarungspflicht des Schuldners im Zuge der Zwangsvollstreckung zur Erstellung

    Jedenfalls vertritt die Kammer nicht mehr die Auffassung, dass bei Hinweisen auf unrichtige Angaben durch den Schuldner, der ja bei Abgabe seiner Erklärungen in Kenntnis der Strafbarkeit einer Falschaussage nach bestem Wissen und Gewissen die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben versichert hat, nur strafrechtlich gegen diesen vorgegangen werden könne ( so auch KG, MDR 1990, 1124; LG Koblenz, MDR 1998, 369 [LG Koblenz 16.12.1997 - 2 T 674/97] ).
  • AG München, 16.02.2022 - 1507 M 9337/21

    Unbegründete Erinnerung: Voraussetzungen der Nachbesserung des

    Das Verschweigen vorhandenen Vermögens steht danach dem Erwerb neuen Vermögens gleich und hat zur Folge, dass nicht nur das bestehende Verzeichnis um die fehlenden Angaben zu ergänzen, sondern das gesamte Vermögen erneut zu offenbaren ist (OLG Köln, MDR 1975, 498; Musielak/Voit, ZPO, 7. Aufl., § 903 Rdnr. 8 m.w.Nachw.; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 903 Rdnr. 7; Prütting/Olzen, ZPO, 2. Aufl., § 903 Rdnr. 16; Eickmann, in: MünchKomm-ZPO, 3. Aufl., § 903 Rdnr. 10; vgl. auch KG, OLGZ 1991, 108 = …
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht